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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert 6. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Beziehungen zwischen Elaria Systems, Chemin de la Tuilière 33B, 1805 Jongny (VD), Schweiz (nachfolgend «Elaria»), und ihrem Kunden (nachfolgend «der Kunde»).

Sie gelten ab Unterzeichnung der Offerte oder des Mandatsvertrags und gehen entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Kunden vor, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen, Selbstständige und Institutionen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.

2. Leistungen

Elaria ist in drei Bereichen tätig, einzeln oder kombiniert:

  1. KI-Agenten und Automatisierungen — Prozessanalyse, Konzeption, Entwicklung, Integration und Inbetriebnahme von Agenten und automatisierten Abläufen.
  2. Branding — Positionierung, Markenidentität, visuelle und sprachliche Identität, Anwendungen.
  3. Websites — Konzeption, Entwicklung, Inhalte, Veröffentlichung.

Der genaue Leistungsumfang, die Liefergegenstände, die Fristen und die Arbeitsannahmen werden in der Offerte festgelegt, die jeder allgemeinen Beschreibung auf der Website oder in unseren Verkaufsunterlagen vorgeht.

3. Erstkontakt, Vorabklärung und Offerte

3.1 Der Erstkontakt, die Qualifikationsgespräche, Besichtigungen vor Ort, die Beobachtung der Prozesse und die zur Ausarbeitung eines Vorschlags nötigen Notizen werden nicht in Rechnung gestellt.

3.2 Keiner dieser Schritte verpflichtet den Kunden. Der Kunde ist erst mit der Unterzeichnung der Offerte oder des Mandatsvertrags gebunden. Solange dieses Dokument nicht von beiden Parteien unterzeichnet ist, ist keine Leistung geschuldet und kein Betrag fällig.

3.3 Die Preise werden stets auf Grundlage der Anfrage des Kunden festgelegt. Elaria arbeitet nicht mit Listenpreisen: Für jedes Projekt wird eine individuelle Offerte erstellt, basierend auf Umfang, Komplexität, Volumen und vereinbarten Fristen. Die Offerte wird dem Kunden vor Arbeitsbeginn zur Unterzeichnung vorgelegt.

3.4 Die Offerte ist ab Ausstellung 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Jede Anfrage ausserhalb des in der Offerte beschriebenen Umfangs erfordert einen Nachtrag oder eine neue Offerte, die ebenfalls zu unterzeichnen ist.

4. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt am Tag der Unterzeichnung der Offerte oder des Mandatsvertrags durch beide Parteien zustande, handschriftlich oder elektronisch, oder durch ausdrückliche schriftliche Annahme des Kunden per E-Mail. Elaria beginnt die Arbeiten nach dieser Unterzeichnung und gegebenenfalls nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.

5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

5.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), ohne MWST. Elaria Systems ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine MWST in Rechnung gestellt.

5.2 Sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung zu 50 % bei Unterzeichnung und zu 50 % bei Lieferung. Rechnungen sind netto innert 30 Tagen zahlbar.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist von Gesetzes wegen ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR). Elaria kann laufende Leistungen und Abonnementsdienste bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

5.4 Kosten Dritter — Softwarelizenzen, Abonnements für KI- und Automatisierungsplattformen, Domainnamen, Hosting, nutzungsabhängiger Verbrauch (Tokens, API-Aufrufe, Minuten) — gehen zulasten des Kunden, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht. Sie werden in der Offerte bestmöglich geschätzt, hängen jedoch von der Preisgestaltung der Anbieter ab, die sich unabhängig von Elaria ändern kann.

6. Modelle: einmalige Leistung und Abonnement

6.1 Standardleistung. Elaria konzipiert, entwickelt und liefert das vereinbarte Produkt bzw. die vereinbarten Produkte. Das Mandat endet mit der Lieferung. Danach erbringt Elaria weder Überwachung noch Wartung oder Korrekturen, ausser bei einem neuen Mandat.

6.2 Betreuungsabonnement. Der Kunde kann ein Abonnement abschliessen, das insbesondere die Überwachung des ordnungsgemässen Betriebs, Aktualisierungen, die Anpassung an Änderungen von Drittplattformen sowie Support umfasst. Umfang, Reaktionszeiten und Preis werden festgelegt, sobald die auszuführende Arbeit bekannt ist, und in einem separaten Abonnementsvertrag oder einem Nachtrag zur Offerte festgehalten.

6.3 Das Abonnement wird für die vereinbarte Dauer abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um gleich lange Zeiträume, sofern es nicht schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen auf den Ablauf gekündigt wird.

6.4 Ohne Abonnement wird jede Leistung nach der Lieferung zum geltenden Stundensatz nach Offerte verrechnet.

7. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig die erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Konten und Freigaben bereit. Er bezeichnet eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Er sichert zu, über die Rechte an den übermittelten Elementen (Texte, Bilder, Marken, Daten) zu verfügen, und haftet für deren Rechtmässigkeit. Eine vom Kunden verursachte Verzögerung verschiebt die Fristen entsprechend und kann zur Verrechnung von Mehraufwand führen.

8. Lieferung und Abnahme

Die Liefergegenstände gelten als abgenommen, wenn innert 10 Tagen nach Lieferung keine schriftliche und begründete Beanstandung erfolgt oder sobald der Kunde sie in Betrieb nimmt. Innerhalb dieser Frist gemeldete und Elaria zuzurechnende Mängel werden kostenlos behoben.

9. Keine Funktionsgarantie

9.1 Elaria schuldet eine sorgfältige Tätigkeit, nicht einen Erfolg. Sie wendet die Sorgfalt und die Fachkenntnis an, die von einer Fachperson der Branche erwartet werden dürfen.

9.2 Elaria garantiert keinen durchgehenden, unterbruchsfreien oder fehlerfreien Betrieb der gelieferten Lösungen. Agenten, Automatisierungen und Websites stützen sich auf Technologien Dritter — KI-Modelle, Programmierschnittstellen, Automatisierungsplattformen, Hoster, Messaging- und Telefoniedienste —, deren Funktionsweise, Verfügbarkeit, Nutzungsbedingungen, Preise und Weiterentwicklung Elaria nicht beherrscht.

9.3 Der Kunde anerkennt insbesondere: KI-Modelle liefern probabilistische Ergebnisse, die ungenau, unvollständig oder unpassend sein können; Drittanbieter können ihre Dienste ohne Vorankündigung ändern, verschlechtern, einschränken oder einstellen; solche Entwicklungen können eine kostenpflichtige Anpassung der Lösung erforderlich machen.

9.4 Der Kunde ist für die menschliche Kontrolle der von den gelieferten Lösungen erzeugten Ergebnisse verantwortlich, insbesondere wenn diese in Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller, medizinischer oder vertraglicher Wirkung einfliessen.

10. Haftung

10.1 Soweit nach schweizerischem Recht zulässig, lehnt Elaria jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der gelieferten Lösungen ab, insbesondere: entgangener Gewinn, Kundenverlust, Verlust, Veränderung oder Offenlegung von Daten, Betriebsunterbruch, Reputationsschaden, Schäden durch einen Drittanbieter, durch eine Änderung des Kunden oder durch nicht bestimmungsgemässe Nutzung.

10.2 Eine verbleibende Haftung von Elaria ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für die betreffende Leistung in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich bezahlt hat.

10.3 Gemäss Art. 100 OR gelten diese Beschränkungen nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit von Elaria und nicht dort, wo das Gesetz jede Haftungsbeschränkung ausschliesst.

11. Daten, Hosting und Sicherheit

11.1 Die Bearbeitung von Personendaten ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.

11.2 Der Kunde wählt vor Vertragsunterzeichnung zwischen einer geteilten Infrastruktur und einem dedizierten Server innerhalb der Europäischen Union. Diese Wahl, ihre technischen Folgen und ihre Kosten werden vor der Unterzeichnung besprochen und festgelegt.

11.3 Der Kunde bleibt für die Rechtskonformität seiner eigenen Datenbearbeitungen, für die Information seiner Kunden und Mitarbeitenden sowie für die Sicherung seiner Systeme verantwortlich. Elaria sichert die Daten des Kunden nicht, sofern dies nicht ausdrücklich in der Offerte oder im Abonnement vorgesehen ist.

12. Geistiges Eigentum

12.1 Die Nutzungsrechte an den spezifisch für den Kunden entwickelten Liefergegenständen gehen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises auf ihn über.

12.2 Elaria behält das Eigentum an ihren Methoden, ihrem Know-how, generischen Softwarebausteinen, Bibliotheken und wiederverwendbaren Komponenten und bleibt frei, diese für andere Mandate zu verwenden. Der Kunde erhält daran ein nicht ausschliessliches, mit der Lösung übertragbares Nutzungsrecht.

12.3 Software, Plattformen und Modelle Dritter unterstehen weiterhin den Lizenzen ihrer jeweiligen Anbieter.

13. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, die von der anderen erhaltenen nicht öffentlichen Informationen während der Vertragsdauer und fünf Jahre darüber hinaus vertraulich zu behandeln.

14. Referenzen

Sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, darf Elaria seinen Namen und sein Logo als geschäftliche Referenz nennen, ohne vertrauliche Informationen offenzulegen.

15. Dauer, Kündigung und Aussetzung

15.1 Der Vertrag endet mit der Lieferung der vereinbarten Leistungen oder, beim Abonnement, gemäss Ziffer 6.3.

15.2 Der Mandatsvertrag kann jederzeit gemäss Art. 404 OR gekündigt werden. Bei Kündigung durch den Kunden bleiben die erbrachten Leistungen und die angefallenen Kosten geschuldet.

15.3 Elaria kann den Vertrag bei Zahlungsverzug, rechtswidriger Nutzung der gelieferten Lösungen oder schwerer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden aussetzen oder auflösen.

16. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung infolge eines Ereignisses ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle: Naturkatastrophe, schwerwiegender Netzausfall, Ausfall oder längerer Unterbruch eines Drittanbieters, behördliche Anordnung, bewaffneter Konflikt, Epidemie.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig; die betroffene Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

17.2 Elaria kann diese AGB ändern. Massgebend ist die am Tag der Unterzeichnung der Offerte geltende Fassung; bei Abonnementen wird jede Änderung 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.

17.3 Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts.

17.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vevey (Kanton Waadt), Schweiz, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

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